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Zur Zeit keine Flugmedizinische - Tauglichkeitsuntersuchung!
Diese Internetseite steht zum
Verkauf!
Anfragen an Dr. med. Susanne Bär unter 0911
- 96 71 60 oder per Mail
Bei technischen Fragen bitte
Vengadesign 0911 - 78 09 346 oder per Mail
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Ein Flugschüler bzw. Privatpilot
darf fliegerisch nur tätig werden, wenn er über
ein gültiges
Tauglichkeitszeugnis der Klasse II (Medical) verfügt.
Dieses Medical wird im Ergebnis einer
Flugmedizinischen Tauglichkeitsuntersuchung durch einen
zugelassenen Fliegerarzt ausgestellt. Die Untersuchung umfasst
in Abhängigkeit vom Alter des Bewerbers die allgemeine
körperliche Beurteilung, Blut- und Urin-Check, HNO-
und Augenuntersuchung sowie EKG und Lungenfunktionstest.
Die Gültigkeit des Medicals beträgt dann altersabhängig
1 bis 5 Jahre.
Einen Termin für eine Erst- oder Wiederholungsuntersuchung
können
Sie wie folgt auch kurzfristig vereinbaren.
Flugmedizinische Untersuchungsstellen (AME) dürfen
nur noch Befunde von Fachärzten akzeptieren mit denen
Sie einen Vertrag geschlossen haben. Bitte erkundigen Sie
sich deshalb vorher bei uns zu welchem Augen- bzw. HNO-Arzt
Sie gehen können.
Flugmedizinische Erstuntersuchungen für Berufspiloten
müssen bei einem
Aeromedical
Center (AMC) durchgeführt werden.
Es gibt 2 Tauglichkeitsklassen:
Klasse
1: Berufspiloten Untersuchung bei AME Klasse 1
Klasse
2: Privatpiloten Untersuchung bei AME Klasse 2 oder 1
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Eine Neuerung seit 1.7.2007
stellt die Möglichkeit der erweiterten Überprüfung
der Tauglichkeit von Privatpiloten
der Klasse 2 durch einen AME
der Klasse 1 dar.
Der bisher notwendige Gang zu einem AMC
(Aeromedical Center
z. B Fürstenfeldbruck) fällt damit weg. Klasse
1 Piloten müssen
diese Überprüfung weiterhin
beim AMC machen.
Das Tauglichkeitszeugnis
ist grundsätzlich beim Fliegen mitzuführen.
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